– Besserer Schutz für schwache Verkehrsteilnehmer
– Höhere Strafen für Gehwegparken und zu schnelles Fahren
– Die überarbeitete Straßenverkehrsordnung soll im April in Kraft treten
Sicherer, klimafreundlicher, gerechter – mit einem großen Paket neuer Regeln, die am 28. April in Kraft getreten sind, will das Bundesverkehrsministerium den Straßenverkehr nachhaltiger und sicherer machen und das Miteinander der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer verbessern. Damit sich alle Verkehrsteilnehmer diese neuen Regeln einprägen können, gibt HACKEROTT einen Überblick zu den wichtigsten Änderungen und stellt die neuen Verkehrszeichen vor.
Besser ins Parkhaus: Falsch parken wird richtig teuer
Gar keinen Spaß mehr verstehen die Regelhüter beim Parken auf Rad- und Fußwegen sowie Radschutzstreifen, also dem auf der Fahrbahn mit gestrichelter Linie markierten Fahrbereich für Radfahrer. Bei einem Verstoß werden mindestens 55 Euro fällig. Genauso teuer ist ab sofort auch das Zweite-Reihe-Stehen. Wird jemand behindert oder gar gefährdet, steigt das Bußgeld auf bis zu 100 Euro und es gibt einen Punkt in Flensburg. Ebenfalls teurer wird das unberechtigte Parken auf Schwerbehinderten-Parkplätzen (55 Euro), auf solchen für Elektroautos (55 Euro) sowie an unübersichtlichen Stellen (35 Euro).
Bitte Abstand halten: mehr Schutz für die Schwachen
Um schwächere Verkehrsteilnehmer besser zu schützen, müssen Autofahrer beim Überholen von Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern künftig einen Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern innerorts sowie mindestens zwei Metern außerorts einhalten. Bislang war im Gesetz nur von „ausreichendem Abstand“ die Rede. Die neuen Abstandsregeln gelten auch für das Überholen von Radfahrern, die auf einem Radschutzstreifen unterwegs sind. Mit einem neuen Verkehrszeichen kann zudem das Überholen von einspurigen Fahrzeugen untersagt werden.
Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht dürfen innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen. Das soll Unfälle im toten Winkel des schweren Fahrzeugs insbesondere mit Radfahrern und Fußgängern verhindern. Wer sich nicht daran hält, zahlt 70 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg.
Eigene Zonen und Schilder: Stärkung des Radverkehrs
Für Gemeinden und Städte ist es künftig einfacher, sogenannte Fahrradzonen einzurichten: Hier gilt Höchsttempo 30 und Autos dürfen nur fahren, wenn ein Zusatzschild das erlaubt. Die neuen Zonen sollen die Verbreitung des Radverkehrs an geeigneten Stellen insbesondere in Städten stärken; sie werden mit einem neuen Verkehrsschild gekennzeichnet.
Die immer populäreren Lastenräder, mit denen inzwischen in vielen Innenstädten Waren transportiert werden, bekommen ein eigenes Symbol für die Verwendung auf Schildern, um dieser Fahrzeugklasse beispielsweise eigene Parkzonen zuweisen zu können.
Ein weiteres neues Verkehrszeichen ist grasgrün und ähnelt dem Zeichen für Autobahn. Es weist sogenannte Radschnellwege (RS) aus. Für den Ausbau eines solchen Wegenetzes hat der Bund bereits 50 Millionen Euro an Fördergeldern eingeplant. In Nordrhein-Westfalen gibt es bereits die ersten Kilometer des RS1, der eines Tages auf 101 Kilometern Duisburg mit Hamm lückenlos verbinden soll.
Schon ab 21 km/h zu viel drohen Fahrverbote
Zu schnelles Fahren wird künftig deutlich strenger geahndet. Bislang gab es innerorts erst ab 31 km/h Überschreitung einen Monat Fahrverbot. Nach den neuen Regeln reichen schon 21 km/h zu viel. Außerhalb geschlossener Ortschaften sinkt die Grenze von 41 auf 26 km/h.
Mit Bußgeldern zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Fahrverbot wird künftig zudem jeder bestraft, der eine Rettungsgasse zum eigenen schnelleren Vorankommen missbraucht.
Vorteile für Carsharing und E-Mobilität
Drei weitere neue Symbole komplettieren den Kreis neuer Zeichen, die schon bald auf Schildern zu finden sein können. Eines davon ermöglicht es Gemeinden und Städten, Carsharing-Fahrzeuge beim Parken zu bevorzugen und entsprechende Abstellflächen eindeutig und rechtssicher zu kennzeichnen. Ein weiteres Symbol erleichtert die eindeutige Markierung von Parkplätzen für Elektrofahrzeuge, während das dritte stilisiert drei Personen in einem Fahrzeug von vorne zeigt – und bei der versuchsweisen Freigabe einer Busspur für Fahrgemeinschaften ein entsprechend besetztes Fahrzeug meint.
Die einfachste Regel ist die beste
Neben all den aufgeführten Neuerungen gilt eine Regel unverändert. Sie bewährt sich jeden Tag immer wieder und sollte von jedem Verkehrsteilnehmer stets beherzigt werden: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“ So heißt es in Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung. Wenn sich alle daran halten, ist schon viel für die Sicherheit und ein partnerschaftliches Miteinander getan. HACKEROTT wünscht allen Verkehrsteilnehmern ein sicheres Vorankommen.