HU und AU für Ihren Volkswagen

Haupt- und Abgasuntersuchung bei HACKEROTT in Langenhagen

Am HACKEROTT-Service-Standort Langenhagen sind die Prüfingenieur*innen des TÜV Nord jeden Tag für Sie und Ihren Volkswagen da.

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Häufige Fragen und Antworten

Woran erkennt man, wann die nächste HU/AU ansteht?

Neue Kfz müssen erstmals drei Jahre nach der Erstzulassung zur Hauptuntersuchung. Anschließend geht es dann im Zweijahres-Turnus weiter. In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) ist der Termin der nächste HU eingetragen. Auf der HU-Plakette ist das Jahr der nächsten Prüfung  im Mittelkreis eingedruckt. Der Monat, an dem die Inspektion fällig wird, steht auf der 12-Uhr-Position.

Ist die HU Pflicht?

Die Hauptuntersuchung an Kraftfahrzeugen dient dem Schutz der Allgemeinheit und ist gesetzlich vorgeschrieben. Details regelt § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

Was wird bei der HU gemacht?

Die Hauptuntersuchung an Kraftfahrzeugen ist eine zerlegungsfreie Sichtprüfung. Überprüft werden Funktion und Wirkungsweise der für die Verkehrssicherheit relevanten Bauteile und Systeme am Fahrzeug. Zu den Prüfpunkten gehören unter anderem:

  • Innenraum
    • Kontroll- und Warneinrichtungen
    • Tachometer
    • Bedienelemente
    • Kupplung/Schaltung
    • Heizung/Lüftung
    • Wegfahrsperre
    • Hupe
  • Motorraum
    • Elektrische Anlage
    • Leitungen/Schläuche
    • Bremskraftverstärker
    • Lenksäule/-getriebe
    • Gemischaufbereitung
    • Motorlagerung
  • Beleuchtung
    • Scheinwerfer und Leuchten
    • Adaptive Lichtsysteme
    • Fahrtrichtungsanzeiger
    • Funktion
    • Einstellung
    • Leuchtweitenregulierung
    • Lichtsensor
  • Kennzeichen vorne/hinten
    • Ausführung
    • Zustand
    • Anbaulage
  • Sicherheitsrelevante elektronische Systeme
    • Prüfung elektronischer Systeme
    • Fahrdynamische Systeme (ESP, ASR, ABS)
    • Fahrwerk
    • Lenkung
    • Insassenschutz
    • Airbags
    • Fahrerassistenzsysteme
  • Vorderachse
    • Federn und Schwingungsdämpfer
    • Stabilisator
    • Radaufhängung
    • Lenkgelenke
    • Antriebswelle
    • Differenzial
  • Räder und Reifen
    • Schäden
    • Befestigung
    • Zulässigkeit
    • Reifendruckkontrollsysteme
    • Radeinstellung
    • Profiltiefe
  • Karosserie
    • Korrosion
    • Anbauteile
    • Unfallschäden
    • unsachgemäße Reparaturen
    • Türen: Funktion, Scharniere, Schlösser, Korrosion
  • Bremsen
    • Funktion
    • Dichtheit
    • Wirkung
    • Gleichmäßigkeit
    • Verschleiß
  • Fahrwerk und Kraftübertragung
    • Radaufhängung
    • Hinterachse
    • Stabilisator
    • Federn und Schwingungsdämpfer
  • Schalldämpferanlage mit Abgasreinigungssystem
    • Ausführung und Zustand
    • Abgasverhalten
    • Rauchentwicklung
    • Geräuschverhalten
  • Sitze und Sicherheitsgurte
    • Zustand
    • Ausführung
  • Lenkanlage
    • Ausführung
    • Zustand
    • Lenkspiel
    • Funktion
  • Sichtverhältnisse
    • Scheiben
    • Scheibenwischer und Scheibenwaschanlage
    • Spiegel innen/außen

Braucht man für die HU einen Termin?

Bitte vereinbaren Sie für die Haupt- und Abgasuntersuchung Ihres Volkswagen bitte einen Termin im Autohaus Hackerott Langenhagen: Service-Termin vereinbaren

Was kostet es, wenn man die HU überzogen hat?

Es kann teuer werden, wenn man den Termin für die HU vergessen hat. Hier eine Übersicht:

> 2 Monate      15 €

4–8 Monate     25 €

> 8 Monate      60 € + 1 Punkt in Flensburg

Dazu kommt noch eine höhere TÜV-Gebühr.

Wenn Sie mit abgelaufener Prüfplakette in einen Unfall verwickelt werden, verlieren Sie unter Umständen Ihren Versicherungsschutz.

Was muss man zur HU mitbringen?

Daran sollten Sie denken, wenn Sie zur nächsten HU durch die Fachleute des TÜV Nord bei HACKEROTT vorbeikommen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Verbandskasten, nicht älter als 5 Jahre
  • Warndreieck
  • Warnwesten
  • Ggf. Nachweise zu technischen Änderungen
  • Bei Nachprüfungen auch den Vorbericht mitbringen

Was ist zu tun, wenn das Fahrzeug nicht durch die HU gekommen ist?

Sämtliche festgestellten Mängel müssen innerhalb eines Monats nach der Hauptuntersuchung behoben werden. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin.

* Diese Werte wurden auf der Grundlage der gemessenen CO₂-Emissionen unter Berücksichtigung der Masse des Fahrzeugs mit Hilfe des WLTP-Verfahrens ermittelt.

* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer PKW können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unentgeltlich erhältlich ist.

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen WLTP-Verfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) ermittelt, das ab dem 1. September 2018 schrittweise das frühere NEFZ-Verfahren (neuer europäischer Fahrzyklus) ersetzte. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des NEFZ-Verfahrens homologiert werden können, die Angabe der WLTP-Werte, welche wegen der realistischeren Prüfbedingungen in vielen Fällen höher sind als die nach dem früheren NEFZ-Verfahren. Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter hackerott.de/wltp