Die wichtigsten Fakten zu WLTP, NEFZ und DAT
Ob Benziner, Diesel oder Elektro: Wer sich ein neues Auto anschaffen will, hat Anspruch auf eindeutige Angaben und Informationen zu Kraftstoffverbrauch, CO₂-Emissionen und Stromverbrauch durch den Autohändler seines Vertrauens.
In Deutschland ist dies durch die sogenannte Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) geregelt. Und gerade da herrscht zurzeit eine gewisse Unsicherheit.
Denn vielen Autofahrerinnen und Autofahrern ist nicht wirklich klar, welche Verbrauchswerte aktuell maßgeblich sind: die nach der älteren NEFZ-Norm erhobenen oder die Zahlen, die nach der neuen WLTP-Norm ermittelt wurden?
Wir wollen etwas Licht in den Normen-Dschungel bringen und geben Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um WLTP, NEFZ, Pkw-EnVKV und RDE.
DAT-Hinweis
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen und gegebenenfalls zum Stromverbrauch neuer PKW können dem “Leitfaden über den offiziellen Kraftstoffverbrauch, die offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen und den offiziellen Stromverbrauch neuer PKW” entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der “Deutschen Automobil Treuhand GmbH” unentgeltlich erhältlich ist unter www.dat.de.
Die angegebenen Kraftstoffverbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit 1. September 2017 werden bestimmte Neufahrzeuge bereits nach dem WLTP-Standard (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure / weltweit harmonisiertes Testverfahren) typgenehmigt. Dabei handelt es ich um ein realistischeres Testverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO₂-Emissionen. Ab 1. September 2018 wird das NEFZ-Verfahren (Neuer Europäischer Fahrzyklus) stufenweise durch die WLTP abgelöst. Aufgrund der realistischeren Testbedingungen liegen die mit dem WLTP-Verfahren ermittelten Werte für den Kraftstoffverbrauch und CO₂-Ausstoß in vielen Fällen höher als bei den Messungen nach dem NEFZ.
Entsprechend der aktuellen Gesetzeslage müssen wir nach wie vor die NEFZ-Zahlen angeben. Bei Neufahrzeugen, die ihre Typgenehmigung nach dem WLTP-Standard erhalten haben und bei denen keine Angaben nach NEFZ mehr vorliegen, werden die Werte nach WLTP angegeben. WLTP-Werte können bis zu dem Zeitpunkt freiwillig angegeben werden, zu dem diese Angabe gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie dienen ausschließlich zum Vergleich zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, verschiedene Reifengrößen usw.) verändern unter Umständen die relevanten Fahrzeugparameter wie Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik und können in Verbindung mit Witterungs- und Verkehrsbedingungen und der individuellen Fahrweise den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch und die Fahrleistungswerte des Fahrzeugs beeinflussen.
Was ist das WLTP-Verfahren?
Seit dem 1. September 2018 werden alle Kraftfahrzeuge weltweit einheitlich nach dem neuen WLTP-Prüfverfahren (Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure) zugelassen. WLTP löst die im Jahr 1992 EU-weit eingeführte Prüfung nach dem Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ab; die strengeren Prüfbedingungen sollen realitätsnähere Verbrauchs- und Emissionswerte liefern, als das bisher der Fall war.
Welche Vorteile hat WLTP beim Autokauf?
Ein wesentlicher Vorteil sind die realistischeren Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO₂-Emissionen. Sie können also in Zukunft zum Beispiel besser einschätzen, welche Energiekosten für Sie nach dem Kauf anfallen. Auch wenn der tatsächliche Kraftstoffverbrauch natürlich wie bisher von individuellen Einflussfaktoren abhängt, etwa von der Zuladung oder von Ihrem persönlichen Fahrstil.
Weil der bei den Expertengruppen der Vereinten Nationen entwickelte WLTP nicht nur innerhalb der EU, sondern auch in anderen Teilen der Welt Gültigkeit hat, können Sie in Zukunft offizielle Verbrauchswerte besser miteinander vergleichen.
Ein weiterer Aspekt: Der Klimaschutz erfordert es, die CO₂-Emissiononen im Straßenverkehr noch weiter zu senken. Aufgrund der realistischeren Angaben bringt WLTP mehr Transparenz beim Vergleich von Fahrzeugen hinsichtlich Energieverbrauch und CO₂-Emissionen. Beim WLTP ergeben sich für die CO₂-Emissionen tendenziell höhere Werte als nach dem NEFZ-Verfahren. Es ist deshalb naheliegend, dass die Hersteller ihre Fahrzeugmodelle noch weiter optimieren werden.
Muss ich wegen WLTP künftig mehr Kfz-Steuer zahlen?
An der Berechnung der Kfz-Steuer ändert sich für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung bis zum 31. August 2018 nichts. Sie wird wie bisher nach Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO₂-Wert des Fahrzeugs ermittelt. Doch für Fahrzeuge, die nach dem 1. September 2018 zugelassen wurden gelten für Bemessung der Kfz-Steuer die WLTP-Werte.
So kann es vorkommen, dass die Steuer für ein bestimmtes, nach dem 1. September 2018 zugelassenes Fahrzeug höher ausfällt als für ein baugleiches Modell, das vor diesem Stichtag zugelassen wurde. Denn nach WLTP fällt die CO₂-Emission tendenziell höher aus.
Wenn WLTP bereits seit 2018 gilt – warum geben dann die Händler Verbrauchs- und Emissionswerte noch immer nach NEFZ an?
Die Umstellung auf WLTP betrifft in Deutschland das Kraftfahrzeugsteuer-Gesetz und die bereits erwähnte Kennzeichnungs-Verordnung Pkw-EnVKV. Die Steuer, die auf den CO₂-Emissionen eines Pkw basiert, ist bereits seit 2018 auf WLTP umgestellt. Die Umstellung macht aber auch eine Novellierung der zurzeit gültigen Pkw-EnVKV erforderlich. Diese bezieht sich noch auf die NEFZ-Werte, wonach zum Beispiel der Kraftstoffverbrauch nach den Kriterien „innerorts“, „außerorts“ und „kombiniert“ anzugeben ist. Da es diese Werte aber bei WLTP nicht mehr gibt, werden die NEFZ-Angaben aus den WLTP-Werten errechnet.
Der langwierige Prozess der Novellierung der Verordnung schließt unter anderem auch umfangreiche Prüfungen durch die EU-Kommission ein und ist aktuell noch nicht abgeschlossen. Bis es so weit ist, müssen daher im Handel und von den Herstellern alle Werte – bis auf die Kfz-Steuer – weiterhin in NEFZ-Werten angegeben werden. Das gilt unter anderem für Aushänge im Showroom des Autohauses, für die Pkw-Label, für Online-Konfiguratoren und für alle Formen der Werbung.
Warum wurde NEFZ als Prüfverfahren durch WLTP ersetzt?
Der Neue Europäische Fahrzyklus (NEFZ) ist 1992 EU-weit als Testverfahren eingeführt worden. Er geriet aber zunehmend in die Kritik, da die unter Laborbedingungen ermittelten Verbrauchswerte immer stärker von den real auf der Straße gemessenen Verbräuchen abwichen. Als Ursache dafür wurde festgestellt, dass der seinerzeit entwickelte Fahrzyklus längst nicht mehr den heute üblichen Fahrstilen entspricht. So werden beim NEFZ beispielsweise Beschleunigungsvorgänge von 26 Sekunden von 0 auf 60 km/h zugrunde gelegt. Auch weit verbreitete Zusatzausstattungen wie Radio, Sitzheizung oder Klimaanlage werden mit ihrem Energieverbrauch nicht berücksichtigt. Diese und weitere Faktoren haben dazu geführt, dass der NEFZ nicht mehr als belastbare Basis für die Kfz-Steuer (abhängig von den CO₂-Emissionen des betreffenden Fahrzeugs) und für die für den Kunden wichtigen Angaben nach der Pkw-EnVKV herangezogen werden kann.
Was kann WLTP im Detail besser?
Das neue Prüfverfahren WLTP fällt im Vergleich zum NEFZ deutlich dynamischer aus. Zykluszeiten wurden erhöht, die Standzeit auf 13 Prozent reduziert. Mit über 23 Kilometern wurde die Zykluslänge mehr als verdoppelt. Zudem wird schneller gefahren und deutlich höher beschleunigt (von 0 auf 60 km/h in 10,4 Sekunden statt in 26 Sekunden wie im NEFZ).
Auch die Prüfbedingungen wurden insgesamt besser an die tatsächliche Praxis angepasst. Nach WLTP finden die Tests an vollausgestatteten Fahrzeugen statt, sodass zusätzliches Gewicht und zusätzlicher Energieverbrauch in die Bewertung einfließen.
Die WLTP-Werte werden in "niedrig" für Kurzstrecke, "mittel" für Stadtrand, "hoch" für Landstraße, "Höchstwert" für Autobahn und "Kombiniert" in l/100 km angegeben.
Für größere Realitätsnähe sorgen auch die neu festgelegten Testtemperaturen in der Prüfkammer von 23 Grad Celsius (in der EU 14 Grad Celsius). Im NEFZ galt eine Testtemperatur von 20 bis 30 Grad Celsius; weil die Fahrzeug so schneller auf Betriebstemperatur gelangten, kamen unrealistisch niedrige Werte beim Spritverbrauch zustande.
Was hat es mit dem RDE auf sich?
Ungefähr zeitgleich mit WLTP wurde für neue Pkw auch der sogenannte "Real Drive Emissions"-Test (RDE) eingeführt. Dieser Test untersucht aber nicht die CO₂-, sondern die Umweltemissionen der Fahrzeuge. Sie werden während der Fahrt mittels mobiler Systeme ermittelt. Seit 2020 liegt der Grenzwert für diese Stickoxide auf der Straße bei 120 Milligramm pro Kilometer. Der RDE-Straßentest ist seit September 2019 für alle Neuzulassungen vorgeschrieben.
Sind die Messergebnisse nach WLTP nun identisch mit dem Realverbrauch?
Nein, das sicher nicht. Dafür hängen Verbrauch und damit auch die Emissionen zu stark vom individuellen Fahrstil, dem Verkehrsfluss, der Umgebung und dem Wetter ab. Laut ADAC kann allein der Fahrstil zu Aufschlägen von etwa 20 Prozent führen.
Doch trotzdem werden die Messwerte nach WLTP deutlich näher an den tatsächlichen Verbräuchen liegen, als es beim NEFZ der Fall ist.